Marktordnung Schmitt Veranstaltungen

Marktordnung Schmitt Veranstaltungen
§ 1 - Teilnahmeberechtigt sind gewerbliche und private Anbieter/-innen. Über die Zulassung einzelner Anbieter/
innen, Besucher/-innen und des Warenangebotes entscheidet die Marktleitung.
§ 2 - Es gelten die Anfahrts-, Standaufbau- und Verkaufszeiten in den jeweils aktuellen Veröffentlichungen der Firma
Schmitt Veranstaltungen (als Print- und/oder digitale Veröffentlichung), sowie die gesetzlichen Vorschriften wie
„Landesgesetz des Landes Rheinland- Pfalz über Messen, Märkte und Ausstellungen“ (LMAMG), Gesetz zum Schutz
von Sonn- und Feiertagen, Gewerbeordnung und vergleichbare.
Für die Einhaltung der Öffnungszeiten und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist/sind die
Standbetreiber/-innen und Besucher/-innen selbst verantwortlich. Eine Haftung der Veranstalterfirma wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte es durch den Verstoß von Aussteller/-innen und/oder Besucher/-innen gegen obenstehende Vorschriften,
Anordnungen und/oder Gesetze zu finanziellen oder geschäftlichen Nachteilen, Strafen oder Sanktionen zum
Nachteil der Firma Schmitt Veranstaltungen kommen, werden die dadurch anfallenden Kosten vollumfänglich von
dem/der Verursacher/-in eingefordert.
§ 3 - Die Standplatzvergabe erfolgt vor Ort durch die Marktleitung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz
besteht nicht. Eine eigenmächtige Standplatzbelegung ist ausdrücklich untersagt.
§ 4 - Die Standgebühr wird während der Veranstaltung in bar gegen Quittung kassiert. Die jeweils aktuellen
Standgebühren können online auf der Homepage www.fmarkt.de eingesehen, bzw. vor Aufbau beim
Ordnungspersonal erfragt werden. Der/die Aussteller/-in hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu entrichtende
Standgebühr jederzeit in bar ab Standaufbau entrichtet werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, gilt ausdrücklich
§562 BGB (Vermieterpfandrecht)
Neben den Standgebühren kann eine  Reinigungskaution pro Stand erhoben werden. Die Rückzahlung dieser
Reinigungskaution erfolgt nur am Veranstaltungstag und nur,  wenn der Standplatz gereinigt verlassen wird.
Die nach laufenden Metern ermittelte Standgebühr richtet sich nach der längsten Seite des Standes.
§ 5 -  Jede/-r Standbetreiber/-in muss, entsprechend der Gewerbeordnung, seinen Namen, Vornamen und seine
Anschrift am Stand anbringen.
§ 6 - Die Standtiefe darf 5,00 Meter inklusive eines eventuell vorhandenen Fahrzeuges, nicht überschreiten. Größere
Standtiefen müssen von der Marktleitung genehmigt werden und werden gesondert berechnet.
§ 7 – Gänge, Durchfahrten, Türen an Gebäuden, Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Hydranten und
Versorgungseinrichtungen sind von Fahrzeugen, Verkaufsständen, Kleiderständern und ähnlichem unbedingt
freizuhalten.
§ 8 - Ein Auto (Pkw) oder ein Anhänger kann ab 3 Meter Standgröße, ein Lieferwagen (Sprinter) ab 8 Meter
Standgröße und ein LKW (ab 3to zGG) ab 10 Meter Standgröße am Stand bleiben. Unbenommen hiervon gelten die
jeweiligen Informationen auf den entsprechenden Veranstaltungsseiten/Standortseiten der Homepage
www.fmarkt.de.
§ 9 – Jede/-r Besucher/-in und Aussteller/-in nimmt auf  eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Er/Sie stellt die
Firma Helene Schmitt - Veranstaltungen, deren eingesetztes Personal und die Platzeigentümer von jeglicher Haftung
frei. Dieser  Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme an den Veranstaltungen (auch als Besucher/-in) als
verbindlich anerkannt. Eine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden wird von der Veranstalterfirma und den
von ihr beschäftigten Personen im vor hinein abgelehnt und ausgeschlossen.
§ 10 - Kinder unter 14 Jahren, die reines Kinderspielzeug verkaufen (kein Auto am Stand), können in Begleitung Ihrer
Eltern/Erziehungsberechtigten einen kostenlosen Standplatz bei der Marktleitung beantragen, sofern die
Eltern/Erziehungsberechtigten mit einem der jeweilig angekündigten Mindestgröße entsprechenden Stand an dem
Markt teilnehmen. Über die Zulassung des Standes entscheidet die Marktleitung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
§ 11 - Das Anbieten von Lebensmitteln ist nur mit Vertrag gestattet.
§ 12 - Für die Einhaltung der entsprechenden Gesetzte und Bestimmungen ist der/die Standbetreiber/-in selbst
verantwortlich. Über die für ihn/sie und eventuell von ihm beschäftigten Personen geltenden Gesetzte und
Bestimmung hat sich der/die Marktteilnehmer/-in selbst zu informieren. Es kann aus der Erlaubnis zur Teilnahme an
der Veranstaltung keine Haftung der Firma Schmitt für Verfehlungen oder Gesetzesverstöße einzelner
Marktteilnehmer/-innen abgeleitet werden.
§ 13 - Glücksspiele jeglicher Art, sowie religiöse oder politische Werbung sind auf dem Marktgelände untersagt.
§ 14 - Das Anbieten folgender Artikel ist strengstens untersagt: - Tiere - nationalsozialistische Artikel -
gebrauchsfähige Waffen gemäß Waffengesetz– Kriegsspielzeug - pornographische Artikel – Hehlerwaren – Vapes, E
Shishas und dergleichen – Messer, Hieb- und Stichwaffen - Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc. und nicht
ordnungsgemäß lizensierte Tonträger
§ 15 - Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und jeglicher Müll ist mitzunehmen.
§ 16 - Es ist verboten, ohne Zustimmung der Marktleitung, Reklame für andere Veranstaltungen, politische Parteien
usw. zu machen. Eine Genehmigung ist vor Beginn der Werbung bei der Marktleitung einzuholen.
§ 17 - Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Zweirädern ist verboten.
Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren des Veranstaltungsgeländes, auch zum Auf—und Abbau, zu den in der
jeweiligen Veröffentlichung genannten Zeiten mit PKW, LKW, usw. strikt untersagt.
Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung der Firma Helene Schmitt Veranstaltungen
einen Maulkorb zu tragen. Den Anweisungen der Mitarbeiter/-innen der Firma Helene Schmitt Veranstaltungen und
des/der Grundstückeigentümers/-in ist Folge zu leisten.
§ 18 - Wir behalten uns vor, Märkte auf Grund extremer Witterungsbedingungen (Sturm, extrem tiefe Temperaturen
usw.), auch kurzfristig, abzusagen. Ein Anspruch auf die Erstattung jedweder Kosten besteht nicht. Bitte informieren
Sie sich gegebenenfalls hier auf unserer Internetseite www.fmarkt.de, unserer Facebookseite
www.facebook.com/schmittveranstaltungen oder unter Tel.: 02634 6651300.
Kommt es aufgrund höherer Gewalt, durch nicht durch die Veranstaltungsfirma zu vertretende Umstände oder
aufgrund behördlicher Anordnung zur Absage (auch kurzfristig), Beendigung oder Räumung einer Veranstaltung oder
dem Ausschluss einzelner Aussteller/-innen, so besteht keinerlei Haftung seitens, oder Anspruch auf Ersatz von
Auslagen/Standgebühren gegenüber der Veranstalterfirma.
§ 19 – Kommt es aufgrund von Verstößen gegen die Marktordnung oder gesetzlicher Bestimmungen zum Ausschluss
von Austeller/-innen und Besucher/-innen von einer Veranstaltung, wird/werden bereits gezahltes Standgeld/er und
der betreffenden Person entstanden Auslagen nicht erstattet. Eventuelle, durch den Ausschluss der Firma Schmitt
Veranstaltungen entstandene Kosten, werden vollumfänglich der betreffenden Person in Rechnung gestellt.
§ 20 - Auf unseren Veranstaltungen werden gelegentlich Foto- und Filmaufnahmen für Dokumentations- und
Werbezwecke gemacht. Mit dem Besuch unserer Veranstaltungen erklären sich die Händler/-innen und Besucher/
innen damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen sie zu erkennen sind, ohne Vergütungsanspruch für
Dokumentations- und Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
§ 21 - Mit der Teilnahme an der Veranstaltung  (auch als Besucher/-in)  wird die Marktordnung als bindend
anerkannt.
© Schmitt Veranstaltungen, Stand 06/2026


Marktordnung zum Download
Hier können Sie unsere Marktordnung als PDF- Datei downloaden.
Marktordnung 26-06.pdf (132.01KB)
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